Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Grundsätze zum Krankenkassenwahlrecht und zur Entgeltabrechnung
Ergebnisse der Fachkonferenz Beiträge des GKV-Spitzenverbands v. 20.3.2019
Bei ihrer Zusammenkunft am haben die Mitglieder des GKV-Spitzenverbands Unsicherheiten, die in der Praxis zu verschiedenen Themen aufgetreten sind, aufgegriffen und sich auch mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Krankenkassenwahlrecht befasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Tagesordnungspunkte, die im Zusammenhang mit der Entgeltabrechnung stehen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Zu Änderungen beim Krankenkassenwahlrecht
Die Regelungen zum Krankenkassenwahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind in den §§ 173–175 SGB V geregelt und gelten für Pflichtmitglieder und für freiwillige Mitglieder gleichermaßen. Während § 173 SGB V Aussagen über die Wählbarkeit von Krankenkassen enthält, beschreibt § 175 SGB V die Einzelheiten zur Ausübung des Wahlrechts. Ergänzend dazu hat der GKV-Spitzenverband unter dem Datum des eine Gemeinsame Verlautbarung herausgegeben, die verschiedene Auslegungs- und Umsetzungshinweise enthält.
1. Ausübung des Krankenkassenwahlrechts
Bisher konnte das Wahlrecht in zwei Fallgruppen eingeteilt werden: in das Wahlrecht ohne und in das Wahlrecht mit Kündigungshandlung. Durch die Rechtsprechung des BSG hat sich inn...