Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verwaltungsvermögen nach der Erbschaftsteuerreform
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2034Das mit der Erbschaftsteuerreform 2009 eingeführte Verwaltungsvermögen hat für die Verschonung von unternehmerischem Vermögen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht durch die Erbschaftsteuerreform 2016 erheblich an Bedeutung gewonnen. Waren vor der Novellierung des Unternehmenserbschaftsteuerrechts im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz lediglich bestimmte Grenzen einzuhalten, um in den Genuss der 85 %igen Regel- oder sogar der Vollverschonung zu kommen, wird Verwaltungsvermögen seit Inkrafttreten der Neuregelung nun grundsätzlich nicht mehr verschont und ist demzufolge wie anderes, nicht privilegiertes Vermögen zu versteuern. Der Beitrag zeigt ausgewählte Problemfelder auf und stellt Lösungsansätze zur Diskussion.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
90 %-Test
[i]Forderungen aus Lieferungen als Verwaltungsvermögen?Der Gesetzgeber wollte mit dem sog. 90 %-Test die missbräuchliche Inanspruchnahme der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen verhindern. Die Wirkung der Normen geht weit über das eigentliche Regelungsziel hinaus und führt in vielen Fällen dazu, dass die nach den verfassungsrechtlichen Wertungen eigentlich gebotene Verschonung versagt wird. Insbesondere Handels- und Dienstleistungsunternehmen werden durch den 90 %-T...