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Bearbeitung und Plausibilisierung von Forderungen
KMU-Jahresabschluss – Best Practice Teil 7
[i]Eggert, KMU-Jahresabschluss – Best Practice, Beitragsreihe, Übersicht über alle bisher erschienenen Teile unter NWB DAAAH-06968Der Begriff der Forderungen in diesem Teil 7 der Reihe zur „Best Practice“ ist umfassend gemeint. Dargestellt werden nicht nur die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, sondern auch die im Teil 5 ausgesparten Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und die sonstigen Ausleihungen, also Positionen aus dem Anlagevermögen. Zwar gelten unterschiedliche Bewertungsansätze, doch ist die zu leistende Arbeit bei der Abschlusserstellung identisch.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Gesetzliche Regelung zum Ausweis
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind im Umlaufvermögen der Bilanz in folgender Unterscheidung auszuweisen:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
sonstige Vermögensgegenstände.
In den Finanzanlagen ist folgende Gliederung zum Ausweis zu beachten:
Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
Für die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Ausleihungen besteht ein Ansatzzwang.