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Einkommensteuer | Steuerermäßigung nach § 35a EStG wegen Unterbringung eines Elternteils in einem Pflegeheim
Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG kann nur von dem Stpfl. in Anspruch genommen werden, dem Aufwendungen wegen seiner eigenen Unterbringung in einem Heim oder zu seiner eigenen dauernden Pflege erwachsen (Bezug: § 35a Abs. 2 Satz zweiter Halbsatz EStG).
Nach § 35a Abs. 2 EStG ermäßigt sich für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für die Inanspruchnahme von bestimmten haushaltsnahen Dienstleistungen die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 %, höchstens 4.000 €, der Aufwendungen des Stpfl. Die Steuerermäßigung kann auch in Anspruch genommen werden für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für Aufwendungen, die einem Stpfl. wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, soweit da...