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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 02 | Midi-Jobs: Bisherige Gleitzone ist seit 1.7.2019 zum Übergangsbereich erweitert worden

Reduzierte Arbeitnehmeranteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag waren bisher bei Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt in der Gleitzone von 450,01 € bis 850 € zu zahlen. Seit gilt dies für Beschäftigungen im neuen Übergangsbereich von 450,01 € bis 1.300 €. Eine erhebliche Verbesserung ist, dass im Übergangsbereich trotz der verminderten Rentenversicherungsbeiträge volle Rentenanwartschaften aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt erworben werden.

Eine wichtige Neuerung ist seit dem bei der Sozialversicherung zu beachten. Die bisherige Gleitzone ist zum Übergangsbereich erweitert worden. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben dies zum Anlass genommen, die Änderungen bei der versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von Midi-Jobs in einem Gemeinsamen Rundschreiben zusammenzufassen.

Bis Juni galt: Arbeitnehmer, die mit ihrem Entgelt über der Mini-Job-Grenze von 450 € liegen, aber nicht mehr als 850 € verdienen, müssen nur einen reduzierten Anteil am gesamten Sozialversicherungsbeitrag zahlen. Diese Beschäftigungen in der Gleitzone von 450,01 € bis 850 € werden als Midi-Job bezeichnet. Im ...

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