Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 19 | Beschränkte Steuerpflicht: Organ einer Kapitalgesellschaft kann ständiger Vertreter sein

Der BFH hat entschieden, dass im Steuerrecht grundsätzlich auch solche Personen ständige Vertreter i. S. des § 13 AO sein können, die im Zivilrecht als Organe der Kapitalgesellschaft anzusehen sind. Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kann daher ständiger Vertreter sein. Dies kann zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht eines ausländischen Unternehmens führen, selbst wenn dieses im Inland keine Betriebsstätte unterhält.

Eine sehr umstrittene Frage hat aktuell der Bundesfinanzhof geklärt. Der Geschäftsführer einer ausländischen Kapitalgesellschaft kann demnach ständiger Vertreter sein. Dies kann zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht eines ausländischen Unternehmens in Deutschland führen, selbst wenn dieses im Inland keine Betriebsstätte unterhält.

Nach § 13 AO ist ständiger Vertreter eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt.

Es muss also einen Vertreter geben und daneben ein Unternehmen. Fraglich war: Ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn ein Geschäftsführer als Organ der Kapitalgesellschaft tätig wird? Nach deutschem Zivilrecht handelt das Unternehmen nämlich selbst, wenn seine Organe tätig werden.

In dem vom BF...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Steuern mobil
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen