Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 18 | Umsatzsteuer: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Pflanzenlieferungen bei Errichtung eines Gartens

Ob mehrere Einzelleistungen als einheitliche Leistung zusammenzufassen und somit umsatzsteuerlich einheitlich zu beurteilen sind, ist häufig Gegenstand von Streitigkeiten mit den Finanzbehörden. Aktuell hat der BFH entschieden, dass die Lieferung von Pflanzen mit den damit im Zusammenhang stehenden Gartenbauarbeiten eine einheitliche komplexe Leistung bildet, wenn auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts etwas selbständiges Drittes (Gartenanlage) geschaffen wird.

Sind mehrere Einzelleistungen als einheitliche Leistung zusammenzufassen und somit umsatzsteuerlich einheitlich zu beurteilen? – Diese Frage ist häufig Gegenstand von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und den Finanzbehörden. Nicht selten landen die Streitfälle vor Gericht. So hatte jüngst der Bundesfinanzhof zu klären: Bildet die Lieferung von Pflanzen eine einheitliche Leistung mit den damit im Zusammenhang stehenden Gartenbauarbeiten?

Grundsätzlich gilt: Jede Lieferung oder jede sonstige Leistung ist umsatzsteuerlich selbständig zu betrachten. Wenn aber bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise mehrere Leistungsbestandteile derart ineinandergreifen, dass sie hinter dem Ganzen zurücktreten, sind sie für Zwecke de...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil