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Neue Entwicklungen zur doppelten Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
I. Gesetzestatbestand
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG sind Werbungskosten auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt.
II. Entwicklung der Rechtsprechung
1. Abhängigkeit von einer Zurechnungsperson
Für den neben der Wohnung am Beschäftigungsort erforderlichen ”eigenen Hausstand” hat die höchstrichterliche Rechtsprechung (zuletzt , BStBl 1992 II S. 237) bei einem Nichtverheirateten zunächst gefordert, dass dort auch während der berufsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers ein hauswirtschaftliches Leben stattfinden müsse, das dem Steuerpflichtigen als eigenes zugerechnet werden könne. Danach hing die Anerkennung des eigenen Hausstands vom Vorhandensein einer Zurechnungsperson ab, deren hauswirtschaftliches Leben sich der Alleinstehende anrechnen durfte. Als solche wurden u. a. der Ehepartner des Steuerpflichtigen, aber auch dessen Lebensgefährte mit einem...BStBl 1995 II S. 180