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Grundstückskosten im Zusammenhang mit berufsbedingtem Umzug
- zugleich Besprechung der , VI R 28/97, VI R 188/97 und VI R 147/99 -
Kosten eines berufsbedingten Umzugs sind Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG (Näheres von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, EStG, § 9 Rn. B 591 ff.; Fella, NWB F. 3 S. 10467). Zweifelhaft ist jedoch oft, ob durch den Umzug mittelbar veranlasste Aufwendungen als Werbungskosten oder nicht abziehbare Aufwendungen in der einkommensteuerrechtlich irrelevanten Vermögenssphäre anzusehen sind. Hierzu ergingen jüngst vier Entscheidungen des für die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit zuständigen VI. Senats des BFH, auf die nachstehend eingegangen wird. Sie sind entsprechend auch bei anderen Einkunftsarten zu beachten, soweit der Steuerpflichtige bei ihnen Umzugskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend macht.
I. Aufwendungen wegen Verkaufs des bisher bewohnten Eigenheims
Wird ein Arbeitnehmer an einen dritten Ort versetzt, so ist der Umzug vom bisherigen Wohnort dorthin i. d. R. berufsbedingt mit der Folge, dass hierdurch veranlasste Aufwendungen als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbar sind. Der Entschluss für einen solchen Umzug fällt vielen Betroffenen oft schwer, wenn sie am bisherigen Wohnort ein eigenes Einfamilienhaus bewohnt haben. Sollte dieses Eigenhei...