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Veranlagung zur Einkommensteuer bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die ESt durch Abzug vom Arbeitslohn (LSt) erhoben, soweit der Arbeitslohn von einem inländischen ArbG oder von einem ausländischen AN-Verleiher gezahlt wird (§ 38 Abs. 1 EStG). Mit dem LSt-Abzug, einer Sonderform der ESt-Erhebung, gilt die ESt, die auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit entfällt, grundsätzlich als abgegolten (§ 46 Abs. 4, § 50 Abs. 5 EStG). Liegen jedoch die Voraussetzungen für eine ESt-Veranlagung vor, so ist das LSt-Abzugsverfahren ein Vorauszahlungsverfahren ( BStBl 1993 II S. 166). Dann wird die ESt nach Ablauf des Kj (VZ) nach dem Einkommen veranlagt, das der Stpfl. in diesem VZ bezogen hat (§ 25 Abs. 1 EStG). Bei der Veranlagung werden die Besteuerungsgrundlagen (z. B. die Einkünfte) ermittelt und die ESt festgesetzt. Nach Anrechnung von ESt-Vorauszahlungen, der durch Steuerabzug erhobenen ESt (LSt und KapESt) und der KSt ergibt sich je nach Sachverhalt eine ESt-Erstattung oder ESt-Nachzahlung.
Die Gründe für eine Veranlagung unbeschränkt estpfl. AN, von deren Lohneinkünften ein Steuerabzug (LSt) vorgenommen worden ist, ergeben sich abschließend aus § 46 EStG (vgl. unten A). Dagegen sind unbeschränkt estpfl. A...