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Neue Verpflegungs- und Übernachtungskosten im Ausland ab 1. 1. 1994
Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei Dienst- bzw. Geschäftsreisen in das Ausland entstehen, werden ohne Einzelnachweis steuerlich mit pauschalen Auslandstagegeldern und Auslandsübernachtungsgeldern anerkannt. Höhere nachgewiesene Verpflegungsmehraufwendungen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen abziehbar.
Für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsdienst- und -geschäftsreisen als Werbungskosten/Betriebsausgaben gelten länderweise unterschiedliche Höchst- und Pauschbeträge (Tagegelder), die vom BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder auf der Grundlage der höchsten Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz bekanntgemacht werden. Entsprechend werden die Pauschbeträge für Übernachtungskosten (Übernachtungsgelder) auf der Grundlage der höchsten Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz bekanntgemacht. Inzwischen hat sich gezeigt, daß die mit Schr. v. (BStBl I S. 998; NWB F. 6 S. 3565 ff.) bekanntgemachten Pauschbeträge ihre Vereinfachungsfunktion, nämlich den Einzelnachweis der Verpflegungsmehraufwendungen in der Mehrzahl der Fälle entbehrlich zu machen, nicht erfüllen können. Bis zu einer grundlegenden Neuregelung wi...