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Auskunftsersuchen in Lohnsteuerfragen
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Ein (BStBl I S. 474) hat die Frage nach der Einführung des Rechtsinstituts der verbindlichen Zusage wieder ins Gespräch gebracht. Der Bundestag hatte in einer Entschließung v. 12. 12. 85 im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Einführung der verbindlichen Zusage (ohne vorhergehende Außenprüfung) zu erarbeiten. Durch die Einführung der verbindlichen Zusage würde ein weiterer, wichtiger Beitrag zur Verbesserung der steuerrechtlichen Bedingungen , insbes. für Investitionsentscheidungen der Wirtschaft, geschaffen werden. Der Bundestag verknüpfte diesen Auftrag mit der Erwartung, daß die Länder unverzüglich alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen, um - zunächst auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung - dem Informationsbedürfnis der Stpfl. in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Dies werden die Länder - soweit nicht bereits geschehen - nunmehr mit Einzelerlassen, die inhaltlich dem o. a. BMF-Schr. entsprechen, ausführen. Zum Inhalt des (a. a. O.)...