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NWB Nr. 46 vom Seite 3671 Fach 5 Seite 1359

Änderungen des Gewerbesteuerrechts durch das Jahressteuergesetz 1996

von Oberregierungsrat Dietmar Pauka, Bonn

Die Neuregelungen des GewSt-Rechts durch das JStG 1996 treten mit Wirkung ab Erhebungszeitraum 1996 in Kraft (vgl. § 36 GewStG und § 36 GewStDV) mit Ausnahme der Regelung über das Antragsrecht bei der Steuerbefreiung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften.

1. Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften

Nach § 3 Nr. 14a GewStG in der bisher geltenden Fassung sind landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) und deren Rechtsnachfolger unter bestimmten Voraussetzungen in den Kj 1991 bis 1993 von der GewSt befreit. Diese befristete Befreiung sollte es den LPG und deren Rechtsnachfolgern ermöglichen, bei Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die GewSt-Pflicht kraft Rechtsform zu vermeiden, wenn sie innerhalb des Befreiungszeitraums durch organisatorische Maßnahmen eine Rechtsform wählen, die die GewSt-Pflicht nicht begründet. Diese als Begünstigung beabsichtigte Regelung schlägt in eine Benachteiligung um, wenn die Betriebe in den Anfangsjahren der Umstellung Verluste erleiden. Als Folge der Befreiung von der GewSt konnten sie derartige Verluste nicht nach § 10a GewStG auf spätere Erhebungszeiträume vortragen und mit Gewinnen verrechnen. Die Änderung des § 3 Nr. 14a GewStG gewährt nunmehr die...

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