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Diskriminierung inländischer Betriebsstätten ausländischer Körperschaften
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I. Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
Auf die vom vorgelegten Fragen hat der (Companie de Saint-Gobain) für Recht erkannt:
Die Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) und 58 EG-Vertrag (jetzt Art. 48 EG) stehen einer Regelung entgegen, nach der einer in Deutschland gelegenen Betriebsstätte einer KapGes mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat nicht unter den gleichen Voraussetzungen wie KapGes mit Sitz in Deutschland folgende steuerliche Vergünstigungen gewährt werden:
Befreiung von der KSt für die Dividenden, die in Drittstaaten ansässige Gesellschaften ausgeschüttet haben (internationales körperschaftsteuerliches Schachtelprivileg), aufgrund eines DBA mit einem Drittstaat;
Anrechnung der KSt, die in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland auf die Gewinne einer dort ansässigen Tochtergesellschaft erhoben worden ist, auf die deutsche KSt gemäß den nationalen Rechtsvorschriften;
Befreiung von der VSt für die Beteiligungen an Gesellschaften in Drittstaaten (internationales vermögensteuerliches Schachtelprivileg) ebenfalls gemäß den nationalen Rec...