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WEG § 2

Teil 1: Wohnungseigentum

Abschnitt 2: Begründung des Wohnungseigentums

§ 2 Arten der Begründung

Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.

Fundstelle(n):
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XAAAH-79255

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