WEG § 2
Teil 1: Wohnungseigentum
Abschnitt 2: Begründung des Wohnungseigentums
§ 2 Arten der Begründung
Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.
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XAAAH-79255