SchG Art. 7
Erster Abschnitt: Ausstellung und Form des Schecks
Art. 7 Zinsvermerk
Ein in den Scheck aufgenommener Zinsvermerk gilt als nicht geschrieben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAA-73965
Ein in den Scheck aufgenommener Zinsvermerk gilt als nicht geschrieben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAA-73965