SchG Art. 30
Vierter Abschnitt: Vorlegung und Zahlung
Art. 30 Unterschiedliche Kalender
Ist ein Scheck auf einen Ort gezogen, dessen Kalender von dem des Ausstellungsortes abweicht, so wird der Tag der Ausstellung in den nach dem Kalender des Zahlungsortes entsprechenden Tag umgerechnet.
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SAAAA-73965