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Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes durch das Standortsicherungsgesetz
I. Allgemeines
1. Wesentliche Änderungen durch das StandOG
Das Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt (Standortsicherungsgesetz - StandOG) will die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft durch eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen festigen. Dies geschieht auf dem Gebiet der KSt vornehmlich durch
Senkung des KSt-Satzes für thesaurierte Gewinne,
Senkung des ermäßigten KSt-Satzes,
Senkung der Ausschüttungsbelastung für ausgeschüttete Gewinne,
Verzicht auf die Herstellung der kstlichen Ausschüttungsbelastung bei der Ausschüttung steuerfreier Auslandserträge,
Steuerbefreiung für Gewinne aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften,
Gleichstellung inländischer Betriebsstätten ausländischer Körperschaften beim Schachtelprivileg für Dividenden und Beteiligungsveräußerungen.
Darüber hinaus wird die steuerliche Anerkennung der sog. Gesellschafterfremdfinanzierung bei der KSt (neuer § 8a KStG) begrenzt. Weitere Änderungen des KStG ergeben sich aus den nachstehenden Erläuterungen d...