CISG Artikel 40
Teil III: Warenkauf
Kapitel II: Pflichten des Verkäufers
Abschnitt II: Vertragsmäßigkeit der Ware sowie Rechte oder Ansprüche Dritter
Artikel 40 Bösgläubigkeit des Verkäufers
Der Verkäufer kann sich auf die Artikel 38 und 39 nicht berufen, wenn die Vertragswidrigkeit auf Tatsachen beruht, die er kannte oder über die er nicht in Unkenntnis sein konnte und die er dem Käufer nicht offenbart hat.
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EAAAA-73909