ErbStG § 11

II. Wertermittlung

§ 11 Bewertungsstichtag

Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAA-73809