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BewG Anlage 20 (zu § 169 Abs. 5)
Anlage 20 (zu § 169 Abs. 5) [1]
Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit

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1.
Mehr flächenabhängige Zweige des Tierbestands
Pferdehaltung,
Rindviehzucht,
Pferdezucht,
Milchviehhaltung,
Schafzucht,
Rindviehmast.
Schafhaltung,
2.
Weniger flächenabhängige Zweige des Tierbestands
Schweinezucht,
Legehennenhaltung,
Schweinemast,
Junghühnermast,
Hühnerzucht,
Entenmast,
Entenzucht,
Gänsemast,
Gänsezucht,
Putenmast.
Putenzucht,

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KAAAA-73784

1Anm. d. Red.: Anlage 20 eingefügt gem. Gesetz v. (BGBl I S. 3018) mit Wirkung v. .

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