BewG § 27
Zweiter Teil: Besondere Bewertungsvorschriften
Erster Abschnitt: Einheitsbewertung
A. Allgemeines
§ 27 Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen [1] [2] [3]
Bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz sind die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KAAAA-73784