UStG § 22c 
Fünfter Abschnitt: Besteuerung
§ 22c Ausstellung von Rechnungen im Fall der Fiskalvertretung
Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:
- den Hinweis auf die Fiskalvertretung; 
- den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters; 
- die dem Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. 
Fundstelle(n):
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  DAAAB-44784