Suchen
GewStG § 1

Abschnitt I: Allgemeines

§ 1 Steuerberechtigte [1]

Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAA-73702

1Anm. d. Red.: § 1 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 2922) mit Wirkung v. .

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden