BerlinFG § 3

Abschnitt I: Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer und bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag, Gewährung einer Investitionszulage

Artikel I: Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer

§ 3 Beschränkung auf den Unternehmensbereich [1] [2]

1Die Kürzungen nach § 1 werden nur gewährt, wenn der Berliner Unternehmer die Lieferungen und sonstigen Leistungen im Rahmen seines Unternehmens und für das Unternehmen des westdeutschen Unternehmers ausgeführt hat. 2§ 5 Abs. 2 Nr. 4 bleibt unberührt.

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1Anm. d. Red.: § 3 i. d. F. des Gesetzes v. 24. 6. 1991 (BGBl I S. 1322) mit Wirkung v. 1. 7. 1991.

2Anm. d. Red.: Zur Anwendung des § 3 siehe § 31 Abs. 2 Satz 3.