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EStDV § 8

Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes

§ 8 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert [1] [2]

1Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihre Größe nicht mehr als 30 Quadratmeter oder ihr Wert nicht mehr als 40 000 Euro beträgt. 2In diesem Fall dürfen Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil im Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden.

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NAAAA-73556

1Anm. d. Red.: § 8 i. d. F. der VO v. (BGBl 2025 I Nr. 372) mit Wirkung v. .

2Anm. d. Red.: Zur Anwendung des § 8 siehe § 84 Abs. 1d.