EStDV § 8
Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes
§ 8 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert [1]
Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20 500 Euro beträgt.
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NAAAA-73556
1Anm. d. Red.: § 8 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 1790) mit Wirkung v. .