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NWB Nr. 40 vom Seite 3731 Fach 3b Seite 4469

Tarifliche Änderungen bei der Einkommensbesteuerung

von Oberregierungsrat Dr. Ulrich van Essen, Meckenheim

durch das Standortsicherungsgesetz und das Gesetz zur Umsetzung des föderalen Konsolidierungsprogramms

Mit dem StandOG und dem FKPG wurden mehrere Steuerrechtsänderungen beschlossen, die zwar den ESt-Tarif nach § 32a EStG unverändert lassen, jedoch die effektive (Grenz-)Steuerbelastung der Stpfl. verändern. Insofern sind sie im weiteren Sinne dem Bereich der tariflichen Regelungen zuzuordnen.

Das StandOG sieht eine Begrenzung der stl. Grenzbelastung gewerblicher Einkünfte auf 47 v. H, vor, die im neu eingeführten § 32c EStG geregelt wird. Im FKPG wird entsprechend der Forderung des BVerfG sichergestellt, daß Bezieher niedriger Erwerbseinkommen von der ESt freigestellt sind. Diese ”Grenzsteuerzahlerregelung” wird durch den neuen § 32d EStG umgesetzt. Zudem sieht das FKPG die Erhebung eines SolZ von 7,5 v. H. zur LSt, ESt und KSt ab 1995 vor, wobei als soziale Komponente von der Erhebung des SolZ abgesehen wird, wenn dieser 100/200 DM bei Ledigen/Verheirateten nicht überschreitet.

I. Tarifbegrenzung bei gewerblichen Einkünften (§ 32c EStG)

1. Grundsätzliches

Zur Sicherung des Standorts Deutschland war eine Absenkung der stl. Grenzbelastung der Unternehmensgewinne erforderlich. Das StandOG sieht ab 19...

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