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Änderungen in der Familienbesteuerung durch das Steueränderungsgesetz 1992
I. Verbesserungen des sog. Kinderlastenausgleichs
Hierbei ging es um Verbesserungen des dualen Systems zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen der Eltern für ihre Kinder durch Kinderfreibeträge und Kindergeld. Nach den Beschlüssen des BVerfG v. 29. 5. und , BStBl II S. 653 bzw. 664, betr. Verfassungsmäßigkeit der einkommensabhängigen Kürzung des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetrags von 432 DM für die Jahre 1983 bis 1985 muß ein Einkommensbetrag in Höhe des Existenzminimums eines Kindes steuerfrei bleiben oder, soweit dies nicht geschieht, statt dessen eine ausreichend hohe Sozialleistung wie das Kindergeld gezahlt werden. Da es sich mithin bei der Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag und dem Kindergeld, das gezahlt wird, weil der Kinderfreibetrag für sich das Existenzminimum eines Kindes nicht abdeckt, um Maßnahmen handelt, die die Verfassungskonformität der Besteuerung der Eltern sicherstellen sollen, wird hier die gängige Bezeichnung ”Kinderlastenausgleich” mit dem Zusatz ”sog.” verwandt; um Lastenausgleich i. S. eines Ausgleichs der den Eltern entstehenden Unterhaltsbelastung durch staatliche Leistungen handelt es sich dabei nicht. Mit dem StÄ...