FGO § 145

Dritter Teil: Kosten und Vollstreckung

Abschnitt I: Kosten

§ 145 Anfechtung der Kostenentscheidung

Die Anfechtung der Entscheidung über die Kosten ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird.

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ZAAAA-73497