FGO § 145
Dritter Teil: Kosten und Vollstreckung
Abschnitt I: Kosten
§ 145 Anfechtung der Kostenentscheidung
Die Anfechtung der Entscheidung über die Kosten ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird.
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ZAAAA-73497