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Aktueller Rechtsstand der betrieblichen Altersversorgung
Der Gesetzgeber hat mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) v. (BGBl 2001 I S. 1310) einschließlich der Änderungen durch das StÄndG 2001 v. (BGBl 2001 I S. 3794) und des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 v. (BGBl 2001 I S. 3926) ein Gesetzesvorhaben verwirklicht, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen der Altersversorgung maßgeblich verändert. Neben der Einführung der sog. ”Riester-Rente”, der steuerlichen Förderung der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge (sog. dritte Säule der Alterssicherung), wurde auch eine Reihe von steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung fortentwickelt bzw. neu geschaffen, um die sog. zweite Säule der Alterssicherung zu stärken. Durch die neuen Förderinstrumente wird aber nicht nur ein Ausgleich für die Absenkung des Leistungsniveaus bei der gesetzlichen Alterssicherung (sog. erste Säule) geschaffen, sondern auch der Umstieg von der umlagefinanzierten Alterssicherung in ein kapitalgedecktes System eingeleitet. Denn nur wenn die Höhe der Absicherung im Alter von - den sich gegenwärtig negativ entwickelnden - Faktoren wie sinkender Geburtenrate, steigender Lebenserwartung, sinkendem Beschäftigungsgrad etc. unabhängig ist, kann sie auch künftig für die ...