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Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG
Durch das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz - StSenkG) v. (BGBl 2000 I S. 1433; BStBl 2000 I S. 1428) wurde § 35 EStG neu in das Einkommensteuergesetz eingefügt (die Vorschrift ist abgedruckt am Ende dieses Beitrags unter IX. Anhang). Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das zur Anwendung der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb wie folgt Stellung:
I. Anwendungsbereich
§ 35 EStG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2001 anzuwenden. Dies gilt auch für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr, wenn das Wirtschaftsjahr nach dem endet (§ 52 Abs. 50a EStG). Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer oder als unmittelbar bzw. mittelbar beteiligter Mitunternehmer i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG. Begünstigt sind auch die persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) m...