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NWB Nr. 19 vom Seite 1433 Fach 3 Seite 11953

Sonder- und Ansparabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Günter Fella, Würzburg

Durch die Sonderabschreibung nach § 7g EStG für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuer beweglicher und abnutzbarer Anlagegüter soll kleinen und mittleren Betrieben ein Anreiz zu erhöhter Investitionsbereitschaft und damit auch zur Verbesserung der Liquidität geboten werden. Begünstigt ist dabei nur BV eines Gewerbebetriebs, BV eines der selbständigen Arbeit dienenden Betriebs sowie BV von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, weil die Absetzung nur bei Anlagegütern gewährt wird und derartige WG lediglich im Rahmen der Gewinneinkunftsarten gegeben sind.

Bei der Inanspruchnahme des § 7g EStG ist nicht nur auf bestimmte Größenordnungen bei den Betrieben zu achten; der Zeit des Verbleibens der betreffenden Anlagegüter im Betrieb kommt ebenso eine Bedeutung zu (Bildung einer Ansparrücklage für WG, die nach dem angeschafft oder hergestellt wurden, § 52 Abs. 23 EStG).

I. Kleine und mittlere Betriebe

Da die Sonderabschreibung des § 7g EStG grundsätzlich nur kleinen und mittleren Betrieben eine steuerliche Begünstigung bringen soll, muss der Gesetzgeber einen objektiven Maßstab finden, nach dem solche Betriebe bestimmt werden.

Bis zum wurde diese Unterscheidung nach dem Einheitswert (...

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