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Kindergeld auch bei freiwilligen sozialen Diensten in Israel
- Ki -
I. Entscheidung des Finanzgerichts
Das Niedersächsische FG hat ein rechtskräftiges Kindergeldurteil mit Auslandsbezug bekannt gemacht (Urt. v. - 7 K 629/96 Ki, NWB . Aktuelles . 10/2000, EFG 2000 S. 383; FR 2000 S. 280). Das Gericht in Hannover entschied, dass Eltern von Kindern, die im Rahmen des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJG) freiwillige soziale Dienste in Israel leisten, kindergeldberechtigt sein können. Nach Auffassung des Finanzgerichts sind freiwillige soziale Dienste in Israel unter mehreren Gesichtspunkten förderungswürdig.
II. Zum Tatbestand
Die beklagte Behörde (Familienkasse des Arbeitsamts) versagte einem Vater zweier Töchter, die sich in Israel sozial engagierten, das Kindergeld. Die Verwaltung vertrat die Ansicht, dass bestimmte Voraussetzungen des einkommensteuerlichen Kindergeldrechts, bei denen es um freiwillige soziale Dienste im Sinne des FSJG geht, hier nicht erfüllt seien. Insbesondere sei Israel mit Hinweis auf den Diercke-Weltatlas als geographischer Teil Asiens nicht dem ”europäischen Ausland”