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Wesentliche Beteiligungen gem. § 17 EStG
- Aktuelle Rechtsprechung -
I. Allgemeines
Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört nach § 17 Abs. 1 Satz 1 und 4 EStG der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer KapGes, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar wesentlich beteiligt war.
1. Systematik
Bei der Frage des Erreichens der Wesentlichkeitsgrenze sind unmittelbare und mittelbare Beteiligungen des Veräußerers zusammenzurechnen. Ist hiernach eine wesentliche Beteiligung zu bejahen, unterliegt jedoch nur die Veräußerung der unmittelbaren Beteiligung der Besteuerung nach § 17 EStG.
2. Leitlinien der Auslegung durch VIII. Senat des BFH
Zweck: Zuwachs an Leistungsfähigkeit;
typisierende Gleichstellung von Mitunternehmeranteil und wesentlicher Beteiligung;
da Letzteres aber im Gesetzestext nur unvollständig verwirklicht wurde, entscheidet bei Detailfragen regelmäßig der Wortlaut der Bestimmung;
bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts ist allerdings das objektive Nettoprinzip zu berücksichtigen, d. h. gesellschaftsrechtlich veranlasste Aufwendungen (Stichwort: eigenkapitalersetzende Darlehen) sind gewi...