Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kindergeld bei neben der Ausbildung ausgeübter Erwerbstätigkeit
[i]Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag, andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld, Grundlagen, NWB QAAAE-52191 Der Kindergeldanspruch bei neben der Ausbildung ausgeübter Erwerbstätigkeit hat in der Rechtsanwendung häufig zu Problemen geführt. Insbesondere war höchst umstritten, wann ein Kindergeldanspruch aufgrund einer mehraktigen Ausbildung besteht. Mit Urteil v. - III R 26/18 ( NWB KAAAH-09523) hat der BFH seine Rechtsprechungsgrundsätze fortentwickelt und präzisiert. In diesem Zusammenhang hat er Abgrenzungskriterien aufgestellt, ob eine unschädliche einheitliche Erstausbildung oder eine schädliche Zweitausbildung vorliegt. Der nachfolgende Beitrag erläutert die jüngste Entwicklung und gibt die Kernaussagen der [i]Meier, Kindergeld, infoCenter, NWB JAAAA-57071 fortentwickelten Rechtsprechungsgrundsätze wieder. Zudem wird ein Ausblick auf die Auswirkungen des Urteils aufgezeigt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Hintergrund
[i]Kindergeldanspruch für in Ausbildung befindliche volljährige KinderSeit 2012 ist der Kindergeldanspruch für in Ausbildung befindliche volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG davon abhängig, ob bereits eine erstmalige Berufsausbildung bzw. ein Erststudium vorliegt. Sofern dies bejaht wird, kommt es in einem zweiten Schritt zur Prüfung, ob der weiteren Berufsausbildung keine schädliche Erwerbstätigk...