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Zinskompensation im Zweikontenmodell
- (BStBl 1998 II S. 513) -
Nach den Entscheidungen des GrS des (BStBl 1990 II S. 817) und v. (BStBl 1998 II S. 193) schien der BA-Abzug von Schuldzinsen im Zwei- und Mehrkontenmodell abgesichert. Aus der Finanzierungsfreiheit (Eigen- oder Fremdkapital) des Unternehmers ergibt sich, daß betriebliche Aufwendungen durch Fremdkapital und gleichzeitige private Aufwendungen durch vorherige Entnahme von Eigenmitteln aus dem Unternehmen finanziert werden können. Die Kosten des Fremdkapitals sind BA, weil sie durch den zu deckenden betrieblichen Aufwand veranlaßt sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Vor der jetzt vorgesehenen Gesetzesänderung kann angesichts der durch sie zu erwartenden Komplizierung nur gewarnt werden.
I. Sachverhalt
Der freiberuflich als Arzt tätige Kl. unterhielt bei seiner Bank zwei getrennte Kontokorrentkonten. Auf Konto 1 wurden die Betriebseinnahmen und sämtliche Privatentnahmen gebucht; auf Konto 2 wurden ausschließlich sämtliche BA gebucht. Für die Konten wurde der gleiche Zinssatz vereinbart. Vierteljährlich wurden die Zinszahlen getrennt für jedes Konto ermittelt, dann aber miteinander kompensiert. Der so sich als Saldo ergebende Schuldzinsbetrag wurde voll dem Konto 2 belastet und als BA abgezogen...