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NWB Nr. 26 vom Seite 2089 Fach 3 Seite 10479

Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut

von Dr. Arno Bordewin, Richter am BFH a. D., Bonn

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I. Sachverhalt

Der Kläger unterhielt einen luf Betrieb, dessen Ergebnis nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wurde. 1990 veräußerte er ein zu seinem BV gehörendes landwirtschaftlich genutztes Grundstück an ein Sand- und Kiesbauunternehmen (GmbH). Der Kaufpreis ergab sich nach der ausdrücklichen Regelung im notariellen Kaufvertrag aus einem Quadratmeterpreis von 3,50 DM und 31,50 DM für ein darin liegendes Kiesvorkommen. Das veräußerte Grundstück war im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als ”Fläche für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen” ausgewiesen und liegt in einem Gebiet, in dem schon länger Kiesabbau betrieben wurde. Die GmbH beabsichtigte auch von Anfang an, das Grundstück ausschließlich für die Ausbeutung von Sand und Kies zu nutzen und stellte im Juni 1992 den Antrag auf Erteilung einer Abbaugenehmigung.

Der Kläger war der Auffassung, er habe zwei WG veräußert, nämlich den zu seinem BV gehörenden Grund und Boden und (steuerfrei) den zu seinem Privatvermögen gehörenden Bodenschatz. Das FA war hingegen der Auffassung, der Bodenschatz sei bei Veräußerung noch kein selbständiges WG, sondern unselbständiger Bestandteil des WG Grund und Boden g...

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