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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in den neuen Bundesländern
- und IX R 29/95 -
In zwei Entscheidungen hatte der IX. Senat des BFH sich erstmals mit einer spezifischen Problematik zu beschäftigen, wie sie vornehmlich in den neuen Bundesländern bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung bedeutsam ist und die ihre Ursache darin hat, daß es sich bei der Nutzung von Wohnraum regelmäßig um langfristige Rechtsverhältnisse (oder um Dauerschuldverhältnisse) handelt, die zum Teil noch zur Zeit der ehemaligen DDR begründet worden waren und die nach der Wende - nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen - an das neue Recht der Bundesrepublik Deutschland angepaßt worden sind.
I. Mietvertrag nach aufgehobenem unentgeltlichen Wohnrecht
Im Fall IX R 57/96 ging es zunächst darum, wie ein Mietverhältnis zwischen Angehörigen zu behandeln sei, das zwar wie unter Fremden vereinbart und in der Folgezeit auch entsprechend durchgeführt war, dem jedoch ein unentgeltliches Wohnungsrecht an demselben Objekt vorausging, das nicht entsprechend den zivilrechtlichen Vorschriften der ehemaligen DDR aufgehoben worden war.
1. Sachverhalt
Im Oktober 1986 übertrug der Vater der Klägerin dieser ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundst...