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Stromsteuer | Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (BFH)
Bei der Prüfung der Frage, ob ein
Unternehmen dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnen ist, sind zunächst alle von
diesem Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten ungeachtet ihrer Gewichtung den
Abschnitten der WZ 2003 zuzuordnen. Gehören nicht alle Tätigkeiten zum
Produzierenden Gewerbe, ist der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit
anhand des vom Antragsteller gewählten Kriteriums zu bestimmen (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sind gemäß § 2 Nr. 3 StromStG u.a. Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes nach Abschnitt D der WZ 2003 (vgl. § 2 Nr. 2a StromStG).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin eine Steuerentlastung nach § 55 EnergieStG i.d.F. vom zu gewähren ist. Streitentscheidend war die Frage, ob d...