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GmbH & Co. KG | Rechtsmitteleinlegung durch GmbH ohne gesetzliche Vertreterin
Für die zulässige Einlegung eines Rechtsmittels durch eine Gesellschaft ohne gesetzlichen Vertreter reicht es aus, wenn sie noch als prozessfähige Gesellschaft einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt und Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels erteilt hat. Eine solche Vollmacht wird durch den Verlust der Prozessfähigkeit des Vollmachtgebers nicht berührt (§ 86 ZPO), und zwar unabhängig davon, ob diese Veränderung vor oder nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit stattgefunden hat. Entsprechendes gilt, wenn eine Handelsgesellschaft eine Prokura erteilt hat.
Die [i]Haack, Inhalt, Erteilung und Missbrauch der Prokura, infoCenter, NWB BAAAE-01551 Rechtsbeschwerde der GmbH & Co. KG ist zulässig, da auch eine Partei, deren Prozessfähigkeit in der Vorinstanz verneint worden ist, wirksam ein Rechtsmittel einlegen kann, um eine andere Beurteilung zu erreichen (st. ...