LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 10 AS 2081/18
Der Kläger begehrt vom Beklagten die Gewährung von Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 01. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015. Er ist 1958 geboren, geschieden und übt seit 1991 eine selbständige Tätigkeit als Handelsvertreter für einen Marktführer für Nachtwäsche, Home- und Leisure-Ware für Herren, Damen und Kinder aus. Für diese Tätigkeit hat der Kläger ein Büro, einen Kellerraum und einen Stellplatz unter der im Rubrum angegebenen Adresse im H Weg 25, G von Frau G G angemietet, die unter der angegebenen Adresse lebt. Frau G Gist Eigentümerin eines Pkws mit dem amtlichen Kennzeichen , den sie dem Kläger aufgrund eines Nutzungsvertrages entgeltlich zur Verfügung stellt.
Fundstelle(n): ZAAAH-16886
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 27.03.2019 - L 10 AS 2081/18
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