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BMF | Neuer Vordruck BZSt-2 für die Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen
Das BMF hat einen geänderten, amtlich vorgeschriebenen Vordruck zur Erstattung der Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO (Vordruck BZSt-2) bekannt gegeben. Dieser Vordruck ist als Anlage dem beigefügt und ersetzt den als Anlage 1 des zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO i. d. F. des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG) veröffentlichten Vordruck mit sofortiger Wirkung.
Nach [i]Erleichterung der Meldungen durch Katalogauswahl statt Freitextfeld § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland (inländische Steuerpflichtige) dem für sie nach den §§ 18–20 AO zuständigen Finanzamt im Zusammenhang mit Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO auch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs, der Betriebsstätte, der Personengesellschaft, Körperschaft...