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NWB Nr. 12 vom Seite 875 Fach 3 Seite 9987

Steuerliche Zonenrandförderung

von Regierungsdirektor Gerhard Zitzmann, Bonn

Nach mehr als sieben Jahren nach der Öffnung des Eisernen Vorhangs ist die steuerliche Förderung von Investitionen im ehemaligen Zonenrandgebiet zwar kein Anreiz mehr für künftige Investitionen. Die Auswirkungen der Sonderabschreibungen und Rücklagen nach § 3 ZRFG auf die Gewinnermittlung werden die Unternehmen und deren steuerliche Berater sowie die FinVerw aber noch einige Jahre beschäftigen. Schwierigkeiten sind vor allem dadurch vorprogrammiert, daß die Sonderabschreibungen und Rücklagen von Voraussetzungen abhängig sind, die erst 1997 und noch später erfüllt werden können. Werden sie nicht erfüllt, so droht ein rückwirkender Wegfall der Steuervergünstigungen. Die dadurch entstehenden Probleme, die erst allmählich an Aktualität gewinnen, sind Schwerpunkt des folgenden Beitrags.

I. Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Grundlagen für die Steuervergünstigungen sind die §§ 3 und 9 ZRFG v. 5. 8. 1971 (BGBl I S. 1237; BStBl I S. 370). § 3 ZRFG begründet keinen Rechtsanspruch, sondern ermächtigt die obersten Finanzbehörden, im Rahmen der Zielsetzung und in den Grenzen dieser Vorschrift Ermessensregelungen zu erlassen, die von den nachgeordneten Behörden zu be...BStBl II S. 653BStBl I S. 518BStBl 1996 II S. 82

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30 Tage

Seiten: 8
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