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Von der Gleitzone in den Übergangsbereich
Änderungen im Beitragsrecht erfordern Anpassungen im sozialversicherungsrechtlichen Melderecht
Die Beitragsberechnung für versicherungspflichtig Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt in der [i]Vanheiden, Geringfügige Beschäftigung, infoCenter, NWB CAAAB-05368 Entgeltspanne von 450,01–850,00 € (sog. Gleitzonenentgelte) wird noch bis zum nach besonderen Regeln vorgenommen. Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung v. (BGBl 2018 I S. 2016) erfolgen Änderungen, die ab dem gelten. Der folgende Überblick vergleicht die aktuelle Situation mit der ab Juli 2019 geltenden Rechtslage insbesondere aus Sicht des Melderechts der Sozialversicherung.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Berechnung des Arbeitnehmeranteils
Nicht nur an geänderten Begrifflichkeiten zeigt sich, dass ab dem andere Regelungen zu den sog. Midi-Jobs gelten.
1. Aktuelle Rechtslage
[i]Arbeitnehmer zahlt geringere SozialversicherungsbeiträgeWährend der Arbeitgeberanteil bei der Beitragsberechnung für Beschäftigungen mit Arbeitsentgelt in der Gleitzone regulär vom tatsächlichen Bruttoentgelt berechnet wird, wird für die Beitragsberechnung der Arbeitnehmeranteile zunächst eine reduzierte Beitragsbemessungsgrundlage ermittelt und daraus der Gesamtbeitrag berechnet. Nach der Subtraktion des Arbeitgeberanteils ergibt sich dann der Arbeitnehmerante...