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Lohn und Gehalt | Entfernungspauschale bei Fahrten zum Sammelpunkt im Betrieb
Ein Arbeitnehmer, der nach seinem Arbeitsvertrag keine erste Tätigkeitsstätte hat und zum Betrieb des Arbeitgebers fährt, um von dort mit der Sammelbeförderung zum auswärtigen Arbeitsplatz gefahren zu werden, kann für die Fahrten zum Betrieb nur die Entfernungspauschale geltend machen.
Der [i]Fahrt von der Wohnung zum Betrieb zur dortigen Sammelbeförderung Kläger des Urteilsfalls musste zunächst den Betrieb seines Arbeitgebers aufsuchen und fuhr von dort aber per Sammelbeförderung oft zu mehrtägigen Auswärtstätigkeiten. Er fuhr somit nicht jeden Tag zum Betrieb. Der Kläger war der Ansicht, die Voraussetzung des § 9 Abs. 4 Satz 4 EStG sei nicht erfüllt; diese Vorschrift verlangt ein Aufsuchen des Betriebs „typischerweise arbeitstäglich“.
Das [i]„Typischerweise arbeitstäglich“ FG sah dies anders: Nach dessen Auffassung genügt es für ein „typischerweise arbeitstägliches“ Aufsuchen, dass der Kläger ...