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Umsatzsteuer | Veräußerung von Miteigentumsanteilen als Lieferung
Mit Urteil v. - V R 53/14 ( NWB DAAAF-70520) ging der BFH unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung davon aus, dass der Miteigentumsanteil an einem Gegenstand geliefert wird. Der BFH hielt eine Beurteilung der Übertragung des Miteigentumsanteils an einem Gegenstand als sonstige Leistung für nicht mit Unionsrecht vereinbar. Das Abschnitt 3.5 UStAE entsprechend geändert. [i]Walkenhorst, USt direkt digital 7/2016 S. 2Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Bei vor dem Datum der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt ausgeführten Leistungen wird es jedoch − auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs − nicht beanstandet, wenn zwischen den Beteiligten entsprechend der bisherigen Verwaltungsauffassung übereinstimmend von sonstigen Leistungen ausgegang...