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FG Köln Urteil v. - 4 K 108/17

Gesetze: BewG § 82

Einheitswert

Einheitswert: Wertminderung wegen behebbarer Baumängel

Leitsatz

1) Eine Ermäßigung des Grundstückswerts wegen Verkehrslärm-Immissionen kommt nur bei „ungewöhnlich starken Beeinträchtigungen” in Betracht, die nur in seltenen - extrem gelagerten - Ausnahmefällen vorliegen.

2) Eine Abschlag wegen behebbarer Baumängel setzt nicht voraus, dass es sich um einen „erheblichen” Baumangel handelt.

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1301 Nr. 23
DStRE 2019 S. 1079 Nr. 17
ErbStB 2019 S. 197 Nr. 7
StB 2019 S. 203 Nr. 7
QAAAH-15745

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FG Köln, Urteil v. 13.02.2019 - 4 K 108/17

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