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Rechtssichere Vereinbarungen von Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag
In der betrieblichen Praxis gibt es häufig den Wunsch, Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse abweichend von den vorgegebenen gesetzlichen Fristen zu vereinbaren. Diese Möglichkeit besteht in vielfältiger Form. Gewisse Grenzen der arbeitsvertraglichen Gestaltung von Kündigungsfristen sind allerdings zu beachten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Gesetzliche Kündigungsfristen
[i]Grundkündigungsfrist: vier WochenDie gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt. Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Sie gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Diese Grundkündigungsfrist verlängert sich für den Arbeitgeber bei zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers (§ 622 Abs. 2 BGB). Für Arbeitnehmerkündigungen gelten die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen hingegen nicht; hier bleibt es bei der Grundkündigungsfrist.
Verlängerung von Kündigungsfristen
[i]Verlängerung weitgehend zulässigVerlängerte Kündigungsfristen sind arbeitsvertraglich weitgehend problemlos zulässig. Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann eine beliebig lange Kündigungsfrist vereinbart werden; für die Kündigung des Arbeitnehmers gilt prinzipiell das G...