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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 21 | Spekulationssteuer bei Immobilien: Vermietung oder Leerstand vor Verkauf kann unschädlich sein

Ein Spekulationsgewinn ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht zu versteuern, wenn eine Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Laut FG Baden-Württemberg genügt dabei ein zusammenhängender Zeitraum der Eigennutzung, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt. Eine Vermietung kurz vor dem Verkauf kann also ebenso unschädlich sein wie der Leerstand einer Immobilie.

Das FG Baden-Württemberg hat jüngst eine Entscheidung zugunsten der Steuerzahler getroffen – zur Versteuerung eines privaten Veräußerungsgeschäfts.

Bei Immobilien ist bekanntlich ein Spekulationsgewinn zu versteuern, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Das gilt allerdings nicht für Immobilien, die während der gesamten Zeit ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

Es gibt aber auch noch eine zweite Ausnahme: Und zwar dann, wenn eine Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Vor dem FG wurde jetzt darüber gestritten, ob diese Voraussetzung vorliegt – trotz einer kurzen Vermietung vor der Veräußerung.

Im Urteilsfall war...

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